In Unternehmen kursieren häufig innovative, gute Ideen, die unter den alltäglichen Aufgaben sowie auf Grund hoher Kosten für die Entwicklung nicht zur Umsetzung gebracht werden. Das ist schade.
 
Wir möchten Ihnen aufzeigen, wie aus diesen Ideen neue, finanzierbare Projekte werden können.
Mit den KMU Innovationsgutscheinen werden in Baden-Württemberg die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte und Dienstleistungen gefördert – Hauptsitz des geförderten Unternehmens muss allerdings Baden-Württemberg sein.
 
Die Schwierigkeit hierbei ist "nur" der abschreckende Antragsaufwand; diesen wollen wir Ihnen gerne abnehmen. Denn das sollte Sie nicht davon abhalten, den Versuch zu wagen, Ihr Traumprojekt mit Hilfe dieses Förderpaketes endlich anzupacken.
 
In Zusammenarbeit mit dem Unternehmensberater Peter Becker bietet die Cadida Software GmbH die Übernahme von Antragsstellung und Vorarbeit (Machbarkeitsstudien, Marktanalyse u.v.m.) sowie vor allem die geförderte Umsetzung Ihrer Projekte an.
 
Selbstverständlich besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung und wir können die Annahme eines Antrages nicht garantieren. Die „Kunst“, einen Zuschuss bewilligt zu bekommen, besteht jedoch u.a. in der richtigen Antragstellung und unser Berater hat die nötige Erfahrung, um die Chancen von Projekten einzuschätzen und sie gewinnversprechend zu beantragen.
 
An dieser Stelle dürfen Sie sich mit Ihren Fragen gerne direkt an uns wenden.
 
Cadida Software GmbH:
0761 285 22 11 – 0
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Cadida Software GmbH
 
Peter Becker, Betriebsberater:
0761 216 092 95 - 0
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Peter Becker - Betriebsberatung
 
Gefördert wird die Inanspruchnahme von Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen (F&E-Dienstleistungen). Plant ein Unternehmen also z.B. ein Softwareprojekt im Bereich 3D Druck, wendet es sich an einen dafür anerkannten F&E-Dienstleister, um entsprechende „Unterstützungsleistungen“ einzukaufen. Diese können je nach Art des Innovationsgutscheins in ganz unterschiedlichen Leistungen bestehen und vom F&E-Dienstleister selbst erbracht und/oder extern zugekauft werden. So können im Rahmen des Innovationsgutscheins A wissenschaftliche Vorarbeiten zum Projekt übernommen werden, z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Designstudien etc. Diese Vorarbeit kann bereits mit 2.500 EUR gefördert werden – (= max. Finanzierungsanteil von 80% bei einer Bemessungsgrundlage von 3.125 €)
Über den Innovationsgutschein B können weitere, umsetzungsorientierte F&E-Arbeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten mit einem max. Zuschuss von 5.000 € (=50% bei einer Bemessungsgrundlage von 10.000 €) gefördert werden.