Datenschutz und sichere Softwareentwicklung

Ihre Software verarbeitet Daten von Kunden, Mitarbeitenden, Patienten oder Probanden? Dann verlangt die DSGVO in Artikel 25 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen – kurz: Privacy by Design. Datenschutz, der erst nachträglich eingebaut wird, ist teuer und bleibt oft lückenhaft. Wir entwickeln Software so, dass der Schutz personenbezogener Daten von der ersten Planung an dazugehört, und prüfen bestehende Anwendungen darauf, wo er fehlt.

Privacy by Design: was das konkret heißt

  • Datensparsamkeit: Die Software erfasst nur, was für den Zweck nötig ist. Jedes Feld mit Personenbezug muss begründet sein.
  • Rechtekonzept: Jede Rolle sieht nur die Daten, die sie für ihre Aufgabe braucht – in der Oberfläche ebenso wie in Schnittstellen und Exporten.
  • Verschlüsselung: bei der Übertragung und bei der Speicherung, wo nötig auch für einzelne Felder, mit Schlüsseln, die getrennt von den Daten liegen.
  • Pseudonymisierung: zum Beispiel Mess- und Probendaten getrennt von den Personen, zu denen sie gehören.
Team plant gemeinsam an Bildschirmen eine Softwarelösung
  • Löschkonzept: Aufbewahrungsfristen sind in der Software hinterlegt, Daten werden fristgerecht und nachvollziehbar gelöscht.
  • Rechte der Betroffenen: Auskunft, Berichtigung und Datenexport per Funktion statt per Handarbeit in der Datenbank.
  • Protokollierung: Nachvollziehbar, wer wann welche Daten geändert hat – ohne dass das Protokoll selbst zur unnötigen Datensammlung wird.
  • Datenschutzfreundliche Voreinstellungen: Optionale Datenerfassung und Übermittlungen sind zunächst ausgeschaltet, Fristen so kurz wie möglich.

Sichere Softwareentwicklung

Datenschutz hängt an der Sicherheit der Software. Deshalb gehören bei uns diese Punkte zur Entwicklung:

  • Bedrohungsanalyse in der Planung: Wo könnte jemand angreifen, was wäre der Schaden? Daraus leiten wir Anforderungen ab, bevor der erste Code entsteht.
  • Sichere Programmierung: Eingaben werden geprüft, Fehler sauber behandelt, Rechte so knapp wie möglich vergeben.
  • Keine Geheimnisse im Code: Passwörter und Schlüssel liegen in geschützten Konfigurationen, nicht im Quellcode.
  • Abhängigkeiten im Blick: Fremdbibliotheken werden erfasst und aktuell gehalten – die Grundlage für die Software-Stückliste nach dem Cyber Resilience Act.
  • Tests ohne Echtdaten: Wir entwickeln und testen mit erfundenen oder anonymisierten Testdaten.
  • Review mit Sicherheitsblick: Änderungen werden gegengelesen, auch auf Sicherheit und Datenschutz hin. Mehr dazu unter Qualitätsprüfung und Code-Review.

Bestehende Software prüfen

Bei einer bestehenden Anwendung beginnen wir mit einer Bestandsaufnahme: Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die Software, wo werden sie gespeichert, wohin fließen sie, und wer kann sie sehen? Daraus entsteht eine Liste von Maßnahmen, nach Dringlichkeit geordnet und mit geschätztem Aufwand. Die technischen Angaben unterstützen Ihren Datenschutzbeauftragten zum Beispiel beim Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten oder bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Die Maßnahmen setzen wir auf Wunsch selbst um – etwa ein Rechtekonzept nachrüsten, sensible Felder verschlüsseln, ein Löschkonzept einbauen oder eine Exportfunktion für Auskunftsersuchen ergänzen.

Wenn wir mit Ihren Daten arbeiten

Für Entwicklung und Tests brauchen wir in der Regel keine echten personenbezogenen Daten. Wo es doch nötig ist, etwa im Support bei der Analyse eines Fehlers, regeln wir das mit einem Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO und beschränken den Zugriff auf das Nötige.

Hinweis: Wir übernehmen die technische Umsetzung, keine Rechtsberatung. Rechtliche Bewertungen stimmen wir mit Ihrem Datenschutzbeauftragten, Ihrer Rechtsabteilung bzw. Ihren Anwälten ab.

Alle Leistungen rund um Qualität und Sicherheit finden Sie in der Übersicht.

Ihr nächster Schritt

Ob neue Software oder bestehende Anwendung: Im Erstgespräch klären wir, welche Daten Ihre Software verarbeitet und wo der größte Handlungsbedarf liegt.

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